Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Gerne übernehmen wir für Vereine die Steuererklärung. Denn ob gemeinnütziger Verein oder nicht, auch sie müssen sich mit Steuern auseinandersetzen. Wir erstellen die erforderlichen Steuererklärungen für Ihren gemeinnützigen Verein bzw. Ihren wirtschaftlichen Verein.
Ihr Jahresabschluss ist nicht Vergangenheitsbewältigung, sondern wichtiges Steuerungsinstrument für den Erfolg und die Präsentation Ihres Vereins oder gemeinnützigen Vereins. Wir unterstützen Sie daher gerne dabei, den Gewinn Ihres Vereins bzw. gemeinnützigen Vereins anschaulich zu präsentieren.
Mit unserer Betreuung sind Sie bei allem rund um Steuern mit Ihrem Verein auf der sicheren Seite: Wir leiten Sie durch den „Steuer-Dschungel“, halten zuverlässig die Fristen ein und arbeiten effizient und unkompliziert mit Ihnen zusammen. Sie haben mit uns einen festen Ansprechpartner, der mit Ihrem Verein oder gemeinnützigen Verein und Ihrer Situation vertraut ist und sich um alles kümmert. Für alle Fälle steht natürlich auch immer eine kompetente Vertretung bereit.
Welchen Umfang unsere Zusammenarbeit hat, bestimmen Sie. Wir beraten Sie „von der Wurzel an“ in den steuerlichen Angelegenheiten Ihres Vereins und erklären anschaulich steuerliche Alternativen für Ihren gemeinnützigen Verein; selbstverständlich vertreten wir Sie bei den Finanzbehörden und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt. Alle Fragen werden schnell geklärt, die Steuerbescheide sorgfältig geprüft. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Aufteilung in den “ideellen Bereich”, die “Vermögensverwaltung”, den “Zweckbetrieb” und den “wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb”. Dabei profitieren Sie von der großen Erfahrung unserer Steuerberater im Umgang mit Vereinen und dem Finanzamt.
Wir unterstützen unsere Mandanten partnerschaftlich auch direkt vor Ort im Verein oder schulen Ihre Mitglieder. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten und Ihre Vereine oder gemeinnützigen Vereine nicht nur vor steuerlichen Fehlentscheidungen zu schützen, sondern sie qualitativ voran zu bringen.
Eine aktuelle Übersicht zum Steuerrecht für Vereine, die anläßlich eines Vortrages am 15. Februar 2019 im Kulturismusforum in Hessisch Oldendorf von Dipl.-Kfm. Reinhard von Aulock vor Vereinsvorständen gehalten wurde, finden Sie hier.